Kocher
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 10:17 Uhr
Seit dem 1.Januar 2010 ist eine neue Regelung für das Befahren des Kochers im Landkreis Heilbronn in Kraft. Folgende Kraftwerksgeregelte Strecken mit Wasserableitung sind u.a. aus Sicherheitsgründen gesperrt:- Mühlenkanal bei Hardthausen-Kochersteinsfeld
- Kanal und Flussbett nach dem Wehr in Gochsen bis zur Wiedereinleitung des Kanals in den Fluss
- Kanal und Flussbett bei Neuenstadt-Kochertürn bis zur Wiedereinleitung des Kanals in den Fluss
- Abschnitt in Oedheim vom Wehr bis zur Brücke
- Salinenkanal in Bad Friedrichshall ab Sprengelbachbrücke
Ferner darf der Kocher unterhalb des Hagenbacher Wehres (km 3,4) bis in den Neckar nicht befahren werden, wenn der Pegel Neuenstadt-Stein unter 1,10 m misst. Der Pegel ist telefonisch unter der Nr. 06264-1464 abfragbar.
Der KC Oedheim war als ortsansässiger Verein in die Abstimmung des Regelungsverfahrens mit eingebunden.

