Befahrungsregelungen
Die aktuellen Befahrungsregelungen in Württemberg
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 10:25 Uhr
Befahrungsregelungen in Württemberg (52.09 kB 2010-01-30 15:32:44) - Änderungen in rot!
Brenz, Naturschutzgebiet Brünneleswiesen
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 10:16 Uhr
Es besteht im Grundsatz ein ganzjähriges Befahrungsverbot. Zur Vermeidung nicht beabsichtigter Härten können jedoch Befreiungsanträge gestellt werden.Donau im Landkreis Sigmaringen
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 10:17 Uhr
Der vorläufige Abschlussbericht der "Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker" sowie auch der Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Natura 2000-Gebiete liegen mittlerweile vor. Hierin wurden Änderungen im Themenbereich "Boot fahren auf der Donau" gefordert. Diese Änderungsvorschläge werden im Laufe des Jahres 2010 vom Landratsamt Sigmaringen geprüft. Mit einer eventuellen Neuregelung ist für die Saison 2011 zu rechnen. Eine Änderung der Bootsregelung Teil I und II kommt jedoch für 2010 nicht zum Tragen.
Donau in den Landkreisen Biberach und Alb-Donau
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 10:17 Uhr
Bitte beachten. Für die Saison 2010 werden beide Landkreise Regelungen zum Bootfahren auf der Strecke bis Rottenacker erlassen. Die Regelungen liegen dem KVW zur Stellungnahme vor, sie werden zur Zeit noch mit den hauptsächlich betroffenen Vereinen diskutiert. Wir werden weiter berichten.
Enz - Mühlhauser Schleife
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 01. Februar 2010 um 16:29 Uhr
Die Mühlhausener Schleife darf befahren werden in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April.Danach ist eine Befahrung verboten, da ein Ausstieg vor der Landkreisgrenze Enzkreis / Kreis Ludwigsburg nicht mehr möglich ist. (mehr dazu beim Landkreis Ludwigsburg)
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