Enz - Mühlhauser Schleife

Die Mühlhausener Schleife darf befahren werden in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. April.

Danach ist eine Befahrung verboten, da ein Ausstieg vor der Landkreisgrenze Enzkreis / Kreis Ludwigsburg nicht mehr möglich ist. (mehr dazu beim Landkreis Ludwigsburg)

Der KVW bittet darum, bei größeren Vereinsfahrten auf eine Befahrung der Mühlhauser Schleife zu verzichten (km 38,15 bis km 34,60). Bei der Mühlhauser Schleife handelt es sich um einen Flussabschnitt von besonderer ökologischer Hochwertigkeit; u.a. ist dieser Abschnitt ein wichtiges Eisvogelrevier. Einzelfahrten und kleinere Gruppenfahrten sollten in der Mühlhauser Schleife nur bei sehr guten Wasserständen durchgeführt werden.

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