Befahrungsregelungen
Was macht der Referent für Naturschutz dabei? Insbesondere schlägt er sich auf die Seite der Paddler, wenn Auseinandersetzungen mit dem Naturschutz anstehen. Das ist v.a. bei anstehenden Befahrungsregelungen der Fall. Er geht also zu Verhandlungen mit Behörden, führt Gespräche mit anderen Interessens- und Nutzergruppen, versucht in seinen Stellungnahmen ein tragfähiges Konzept zwischen unseren Nutzungsinteressen und den Anforderungen der Behörden anzubieten. Letztendlich versucht er an einem zu betroffenen Gewässer eine Regelung zu erwirken, die für den Kanusport gut zu verkraften ist.
Das ist ein sehr mühseliges Geschäft, weil es in der Regel nicht nur darum geht, sich mit dem Naturschutz zu einigen, sondern auch mit anderen Nutzergruppen. Je nachdem, mit wem man es da zu tun hat, ist das mitunter ganz schön zeitaufwändig.
Schön ist es für den Kanusport, wenn der Referent für Naturschutz es schafft, eine gute Regelung hinzukriegen. Im besten Fall ist das eine, die den Kanusport nicht oder wenigstens kaum einschränkt Dann hat auch der Referent sein Erfolgserlebnis.
Schlecht ist es, wenn trotz großer Bemühungen eine Regelung festgelegt wird, die den Kanusport stark einschränkt, z.B. eine Totalsperrung oder eine Sperrung zu einer Jahreszeit, in der ein Bach genügend Wasser zum Paddeln hätte (was einer Totalsperrung recht ähnlich ist). Dann ist der Kanusport sauer und der Referent mächtig frustriert.

